DIN 18065: Die wichtigsten Infos zur Treppen‐Norm im Überblick

Die DIN 18065 ist die wichtigste Norm im Treppenbau. Ob Treppenrenovierung, Anbringung einer Fluchttreppe, oder ganz neue Treppe – die DIN 18065 liefert unter anderem Vorgaben zu Steigung, Auftritt, Laufbreite der Treppenstufen, aber auch Regelungen wie Treppengeländer beschaffen sein müssen: „Diese Norm stellt sicher, dass die grundsätzlichen, die Treppen betreffenden Anforderungen (der Gesetzgeber) in den Bauordnungen hinsichtlich der sicheren Begehbarkeit der Treppen im Regelfall der alltäglichen Nutzung ebenso wie der sicheren Benutzung…im Brandfall erfüllt werden….“ (1)

Dabei ist die aktuelle DIN 18065 (Stand Oktober 2018) eine Erneuerung der Fassung der DIN 18065 von 2011. Die Norm wird ergänzt von den Landesbauverordnungen. Widersprechen sich die Vorgaben, gilt immer die jeweilige Landesbauverordnung,

Überblick: Das erfahren Sie hier:

  • DIN 18065: Definition

  • DIN 18065 bei notwendigen und nicht notwendigen Treppen

  • DIN 18065: Die wichtigsten Vorgaben für Treppen

  • DIN 18065: Die wichtigsten Vorgaben für Treppengeländer und Treppenhandläufe

  • DIN 18065 und Vorgaben für die Sicherheit von Kleinkindern

  • DIN 18065 und weitere Anmerkungen

DIN 18065: Definition

Die DIN 18065 ist Bestandteil der Listen der technischen Baubestimmungen und ist – wenn in der jeweiligen Bauordnung der Länder nichts anderes festgelegt wurde – dementsprechend keine bloße Empfehlung, sondern eine rechtlich verbindliche Vorgabe. Ausnahmen bilden einschiebbare Treppen, Roll‐ und Fahrtreppen sowie Freitreppen im Gelände. Die DIN 18065 legt Begriffe, Hauptmaße, Toleranzen und Maßregeln für den Treppenbau fest.

DIN 18065 bei notwendigen und nicht notwendigen Treppen

Die DIN 18065 schreibt also vor, wie Treppen beschaffen sein müssen. Wichtig dabei ist es, baurechtlich zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen zu unterscheiden: Eine notwendige Treppe muss unbedingt vorhanden sein, weil das Geschoss – das nicht ebenerdig liegt – zugänglich gemacht werden muss. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, beispielsweise in Bezug auf die sichere Benutzbarkeit im Brandfall.

Nicht notwendige Treppen dagegen sind Treppen, die in Ergänzung zu einer Haupttreppe angebracht werden. In öffentlichen Gebäuden (Büros, Verkaufsräumen etc.) kann eine nicht notwendige Treppe zudem als Fluchtweg dienen.

Wie genau notwendige und nicht notwendige Treppen beschaffen sein müssen, wird nun im Detail in der DIN 18065 geregelt.

DIN 18065: Die wichtigsten Vorgaben für Treppen

Erfahren Sie im kommenden Abschnitt alles über die wichtigsten Größen und Vorgaben für Maße beim Treppenbau, die die DIN 18065 regelt.

 

DIN 18065: Die wichtigsten Größen im Überblick

In der DIN 18065 wird also zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen unterschieden. Des Weiteren besteht ein Unterschied zwischen Wohngebäuden im Allgemeinen und Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohnungen – hier gibt es unterschiedliche Regelungen.

 

DIN 18065: Die wichtigsten Maße im Treppenbau

Treppenauftritt: Der Treppenauftritt wird als Maß a bezeichnet. Dieser gibt die Breite der Stufe an. Gemessen wird der Treppenauftritt in der Lauflinie. Der Treppenauftritt verläuft waagerecht von der Vorderkante der Stufe bis zur Vorderkante der nächsten Stufe.

Treppensteigung: Das Steigungsverhältnis wird mittels der Schrittmaßregel berechnet: 2 s (Treppensteigung) + a (Treppenauftritt) = Schrittmaß (590 bis 650 Millimeter).

Hierbei handelt es sich um das Verhältnis von Stufenhöhe und Stufenauftritt.

Nutzbare Treppenlaufbreite: Hier handelt es sich nicht um die gesamte Breite des Treppenlaufes, sondern lediglich um die für die Benutzung vorgesehene Breite. Die Breite wird gemessen im Abstand zwischen der Wand und den Handläufen. Dies wird auch definiert als „lichte Breite“.

 

DIN 18065: Die wichtigsten Vorgaben für Treppen in der Übersicht

Je nachdem, um welche Treppe es sich handelt (notwendig und nicht notwendig) und abhängig von den baulichen Gegebenheiten (Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und Gebäude im Allgemeinen) verändern sich die geforderten Maße nach der DIN 18065.

Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Zahlen:

1. Vorgaben für Treppen für Gebäude im Allgemeinen:

Art der Treppe Nutzbare
Treppenlaufbreite
Steigung s Auftritt a
Notwendige Treppe Mind. 100 cm 140‐190 mm 260‐370 mm
Nicht notwendige Treppe Mind. 50 cm 140‐210 mm 210 ‐ 370 mm

 

2. Vorgaben für Treppen für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen:

Art der Treppe Nutzbare
Treppenlaufbreite
Steigung s Auftritt a
Notwendige Treppe Mind. 80 cm 140‐200 mm 260‐370 mm
Nicht notwendige Treppe Mind. 50 cm 140‐210 mm 210 ‐ 370 mm

DIN 18065: Die wichtigsten Vorgaben für Treppengeländer und Treppenhandläufe

Nicht nur die Maße der Treppe spielen in der DIN 18065 eine Rolle, sondern auch die Anbringung und die Maße der Treppengeländer und der Handläufe.

Dabei ist es Pflicht, dass freie Seiten der Treppen grundsätzlich als Absicherung mit einem Geländer versehen werden müssen, wenn sie an einer mehr als 1000 Millimeter tiefer liegenden Fläche angrenzen. Bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen, müssen Geländer angebracht werden. Treppen müssen immer mindestens einen Handlauf aufweisen. Auch in Bezug auf die Höhe des Geländers gibt es Anforderungen, die die Sicherheit von Treppen beeinflussen.

Hierbei wird die Höhe des Treppengeländers in Relation zur Absturzhöhe gesetzt. Je höher also der Absturz sein kann, desto höher muss das Treppengeländer konstruiert werden.

Folgende konkrete Vorgaben gelten für Absturzhöhen:

 

Für Gebäude im Allgemeinen:

Absturzhöhen Gebäudearten Höhe Treppengeländer
≤ 12m Arbeitsstätten Mindestens 1000 mm nach Arbeitsschutzrecht
≤ 12m Gebäude, die nicht der Arbeitsstättenverordnung unterliegen Mindestens 900 mm nach Bauordnungsrecht
>12 m Alle Gebäude Mindestens 1100 mm

 

Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen:

Absturzhöhen Höhe Treppengeländer
≤ 12m Mindestens 900 mm
>12 m Mindestens 1100 mm

 

Dabei müssen Geländer so konstruiert sein, dass Personen und auch Kinder nicht hindurchstürzen können.

Handläufe können in der Höhe vom Geländer abweichen. Wichtig ist hier, dass diese bequem genutzt werden können. Dabei sollte der Handlauf nicht tiefer als 800 mm und nicht höher als 1200 mm sein. Der Abstand des Handlaufes zur Wand muss mindestens 5 cm betragen.

DIN 18065 und Vorgaben für die Sicherheit von Kleinkindern

Die DIN 18065 regelt auch die Geländerhöhe für Kleinkinder. Mit einer Mindesthöhe von 70 cm soll das Überklettern von unbeaufsichtigten Kleinkindern verhindert werden. Damit unbeaufsichtigte Kleinkinder nicht durch das Geländer rutschen können, darf hier der Abstand zwischen Geländerteilen nicht mehr als 12 cm betragen. Die Geländer müssen des Weiteren so konstruiert sein, dass das Überklettern des Geländers erschwert wird.

Zum Beispiel, indem die Gitterstäbe senkrecht angeordnet sind oder indem eine Scheibe in der Höhe von 70 cm eingebaut wird.

DIN 18065 und weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie, dass die hier dargelegten Informationen keine Vollständigkeit aller Aspekte der DIN 18065 beinhalten und wir keine Gewähr für die Angaben leisten können. Der Artikel gilt vielmehr einer schnellen Übersicht über die wichtigsten Regelungen und als Einführung ins Thema Treppenbau. Wenn Sie detailliertere Fragen haben und gerne die Planung Ihrer Treppe angehen möchten, sind wir für Sie da.

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Quellenverzeichnis

(1) DIN 18065

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